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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2019 - L 2 BA 36/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,86516
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2019 - L 2 BA 36/19 B ER (https://dejure.org/2019,86516)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.11.2019 - L 2 BA 36/19 B ER (https://dejure.org/2019,86516)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. November 2019 - L 2 BA 36/19 B ER (https://dejure.org/2019,86516)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2019 - L 2 BA 38/19

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen Vereinsfußballspieler;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2019 - L 2 BA 36/19
    Der Senat hat sich bereits eingehend in den (andere Spieler dieser Mannschaft betreffenden) Beschlüssen vom 5. Juli 2019 im Verfahren L 2 BA 38/19 B ER und vom 30. September 2019 im Verfahren L 2 BA 35/19 B ER mit den maßgeblichen Rechtsfragen befasst.

    Angesichts des zudem nach derzeitigem Sach- und Streitstandes anzunehmenden Vorsatzes auf Seiten der Vereinsverantwortlichen (vgl. ebenfalls die o.g. Beschlüsse vom 5. Juli 2019 im Verfahren L 2 BA 38/19 B ER und vom 30. September 2019 im Verfahren L 2 BA 35/19 B ER) ist damit von einem illegalen Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV auszugehen, so dass entsprechend § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IV als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung in Ansatz zu bringen sind.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2019 - L 2 BA 35/19
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2019 - L 2 BA 36/19
    Der Senat hat sich bereits eingehend in den (andere Spieler dieser Mannschaft betreffenden) Beschlüssen vom 5. Juli 2019 im Verfahren L 2 BA 38/19 B ER und vom 30. September 2019 im Verfahren L 2 BA 35/19 B ER mit den maßgeblichen Rechtsfragen befasst.

    Angesichts des zudem nach derzeitigem Sach- und Streitstandes anzunehmenden Vorsatzes auf Seiten der Vereinsverantwortlichen (vgl. ebenfalls die o.g. Beschlüsse vom 5. Juli 2019 im Verfahren L 2 BA 38/19 B ER und vom 30. September 2019 im Verfahren L 2 BA 35/19 B ER) ist damit von einem illegalen Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV auszugehen, so dass entsprechend § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IV als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung in Ansatz zu bringen sind.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13

    Die Sozialversicherungspflicht bei Amateurfußballern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2019 - L 2 BA 36/19
    Angesichts der bei wirtschaftlicher Betrachtung erheblichen Relevanz des vorliegend angestrebten vorläufigen Rechtsschutzes erscheint es angemessen, die Höhe des Streitwertes mit der Hälfte der streitbetroffenen Forderungen in Ansatz zu bringen (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2014 - L 1 KR 361/13 B ER -, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. November 2013 - L 4 KR 383/13 B ER -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - L 1 KR 361/13

    Beitragsnachforderung - Verjährung - Bösgläubigkeit - bedingter Vermerk

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2019 - L 2 BA 36/19
    Angesichts der bei wirtschaftlicher Betrachtung erheblichen Relevanz des vorliegend angestrebten vorläufigen Rechtsschutzes erscheint es angemessen, die Höhe des Streitwertes mit der Hälfte der streitbetroffenen Forderungen in Ansatz zu bringen (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2014 - L 1 KR 361/13 B ER -, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. November 2013 - L 4 KR 383/13 B ER -, juris).
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2019 - L 2 BA 36/19
    Selbst wenn in Anlehnung an die - auf die einfache Wegstrecke abstellenden - Vorgaben des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG ausgehend von (mangels substantiierter Angaben des Antragstellers; vgl. auch BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209, zu den Rechtsfolgen einer Missachtung der Aufzeichnungspflichten eines Arbeitgebers nach §§ 28f SGB IV, 8 BVV) geschätzt (nach Abzug von Ferienzeiten und Feiertagen) maximal 44 Trainingswochen im Jahr (wobei der Spieler ebenfalls geschätzt von den wöchentlich 4 Trainingseinheiten im Durchschnitt 3, 5 tatsächlich wahrgenommen haben mag) und jährlich 30 Spielen Fahrtkosten in Höhe von ca. 2.650 EUR im Jahr anzunehmen sein mögen, entspricht dies nur einem Bruchteil der von Seiten des Vereins erbrachten Zahlungen.
  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2019 - L 2 BA 36/19
    Die festzustellende Nichtzahlung von Lohnsteuern und Beiträgen unter Verstoß gegen die entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen (vgl. - für die Beitragszahlung - § 28d und § 28e SGB IV) und die vorausgehenden Melde-, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten (vgl. § 28a und § 28f SGB IV) ist als eine Verletzung der zentralen arbeitgeberbezogenen Pflichten des Sozialversicherungsrechts (und des Lohnsteuerrechts) zu qualifizieren (vgl. dazu BSG, Urteil vom 09. November 2011 - B 12 R 18/09 R -, BSGE 109, 254, Rn. 24).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18

    Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2019 - L 2 BA 36/19
    Der im Ergebnis nach derzeitigem Sach- und Streitstand festzustellende Vorsatz auf Seiten der Vereinsverantwortlichen beinhaltet zugleich ein Verschulden im Sinne des § 24 Abs. 2 SGB IV (vgl. eingehend zu den rechtlichen Anforderungen an die Feststellung eines solchen Verschuldens Senatsurteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 - juris).
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2019 - L 2 BA 36/19
    Bei dieser Ausgangslage ist unter Berücksichtigung insbesondere der Höhe der von Seiten des Vereins erbrachten finanziellen Leistungen davon auszugehen, dass diese den vom BSG im Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 26/08 R -, SpuRt 2010, 172, juris) gesetzten Rahmen von Zahlungen, die noch kein Arbeitsentgelt darstellen, deutlich überschritten haben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2019 - L 2 BA 37/19
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2019 - L 2 BA 36/19
    Es liegt die Annahme nahe, dass der Antragsteller bei seinem Vortrag den Spieler H. mit dem Spieler I. (L 2 BA 37/19 B ER) verwechselt hat.
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